Preisstellung
Alle Preise dieser Preisliste verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten für 1 m³ normgerecht verdichteten Beton (± 3% Massetoleranz) im Versorgungsbereich des jeweiligen Lieferwerkes. Der Frachtanteil beträgt 25 €/ m³. Frachtkosten sind reine Arbeitskosten und nicht skontierfähig. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
Bestellung
Abrufe bitten wir mindestens fünf Tage vor Anlieferung schriftlich aufzugeben, damit eine termin gerechte und kontinuierliche Belieferung gewährleistet werden kann. Bestellungen und Lieferungen unterliegen unserem Vorbehalt, je nach Abrufmenge. Sofortige Bestellungen, welche unter Vorbehalt entgegengenommen werden, berechtigen bei verzögerter Anlieferung nicht zur Berechnung von Wartezeiten. Ab 14.00 Uhr können für den Folgetag keine verbindlichen Bestellungen oder Umbestellungen entgegengenommen werden und unsere Lieferzusage ist freibleibend. Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen oder Änderungen entgegennehmen.
Betonübergabe
Bei Abnahme des Betons hat sich der Empfänger davon zu überzeugen, dass die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung, insbesondere die Menge, die Festigkeitsklasse, das Größtkorn, die Konsistenzklasse und die Eigenschaften übereinstimmen und der Beton augenscheinlich seiner Bestellung entspricht. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein. Der Unterzeichner gilt als Bevollmächtigter des Käufers. Unsere Fahrer sind nicht berechtigt, Reklamationen entgegenzunehmen. Bitte wenden Sie sich sich in diesem Fall an das Lieferwerk.
Selbstabholung
Es ist möglich, Betone in erdfeuchter Konsistenz in unseren Lieferwerken Stölpchen, Schönfeld, Kleinkmehlen und Pirna abzuholen. Die Öffnungszeiten der Werke können auf unserer Internetseite eingesehen werden oder telefonisch erfragt werden.
Die Abholung muss mit geeigneten Transportfahrzeugen und unter Beachtung der Betoneigenschaften erfolgen. Die Mindestabnahme je Abholung mit Gewährleistungsanspruch beträgt 0,4 m³ (ca. 1 t). Bei Abholung von Mengen < 0,4 m³ wird unsererseits keine Gewährleistung für die Betoneigenschaften übernommen.
Preisgleitklausel
Material- und Energiepreiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sowie Kostensteigerungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierungen werden ab dem Datum ihrer Einführung berechnet.
Wasserzugabe
Veränderungen der gelieferten Baustoffe sind unzulässig, insbesondere durch Zugabe von Wasser auf der Baustelle. Unseren Fahrern ist untersagt, dem Transportbeton Wasser (über die Rezeptmenge hinaus) zuzusetzen. Wird die Wasserzugabe dennoch gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Abnehmers. In diesem Fall und wenn vom Abnehmer nachträglich rezepturfremde Stoffe zugegeben werden, erlischt unsere Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und eventuell besondere Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Außerdem unterliegt der veränderte Beton nicht mehr der bauaufsichtlich geforderten Überwachung; das Übereinstimmungszeichen auf dem Lieferschein wird ungültig.